Gen-Lex Gesetzesrevision


Gen-Lex-Motion
Motion von Nationalrat Johannes Randegger
  1. Der Bundesrat wird verpflichtet, die bisherige und die in Vorbereitung befindliche Gesetzgebung über die ausserhumane Gentechnologie auf Lücken, Mängel und Anpassungsbedürfnisse zu überprüfen, die im Bericht der Interdepartementalen Arbeitsgruppe für Gentechnologie (IDAGEN)vom Januar 1993 noch nicht erkannt und erfasst worden sind. Insbesondere sind auch die Schnittstellen zum Humanbereich zu überprüfen. Die Lücken sind möglichst rasch zu schliessen; 
  2. Konsistenz der Regelungsziele und Begriffe sowie Kohärenz ist für alle Gentechnologieerlasse zu gewährleisten. Für die als notwendig erachteten Gesetzes- und Verordnungsänderungen ist die Vernehmlassung spätestens 1997 zu eröffnen. 
  3. Die Gesetzgebung über die ausserhumane Gentechnologie ist insbesondere auf die Konkretisierung folgender Grundsätze hin zu überprüfen: 
    1. Bei gentechnischen Arbeiten sind die Prinzipien der Würde der Kreatur, des Schutzes der Artenvielfalt und der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen zu gewährleisten. Das Nachhaltigkeitsprinzip und entsprechende Durchsetzungsinstrumente sind rechtlich zu verankern. 
    2. Leben und Gesundheit des Menschen sind vor schädlichen oder lästigen Auswirkungen gentechnisch veränderter Tiere, Pflanzen und anderer Organismen sowie von deren Produkten zu schützen. 
    3. Natur und Umwelt sind vor schädlichen Einwirkungen, die durch den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen erzeugt werden, zu schützen. Die Verursacherin oder der Verursacher muss namentlich bei Freisetzung alle erforderlichen Massnahmen treffen, um mögliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. 
    4. Gentechnische Eingriffe an Tieren sowie Zucht, Haltung und Verwendung transgener Tiere sind bewilligungspflichtig. Sie bedürfen der Rechtfertigung und der Darlegung einer Güterabwägung. 
    5. Das Haftpflichtrecht hat die Besonderheiten der Gentechnik hinsichtlich denkbarer langfristiger Auswirkungen zu berücksichtigen. Diese Anpassungen sind umgehend, allenfalls vor der Gesamtrevision des Haftpflichtrechtes, vorzunehmen. 
    6. Der Dialog mit der Öffentlichkeit über Nutzen und Risiken der Gentechnik ist zu fördern. 
    7. Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, sind als solche zu deklarieren. 
    8. Zur dauernden Überprüfung der Einhaltung der ethischen Grundsätze (Würde der Kreatur,Artenvielfalt, Nachhaltigkeit, Schutz des Menschen, der Tiere und der Umwelt) ist eine Ethikkommission einzusetzen, in der die verschiedenen Bevölkerungskreise und Interessengruppen vertreten sind. Sie hat einerseits zuhanden des Bundesrates sowie der Verwaltung vorausschauend umfassend ethische Bewertungen vorzunehmen und kann anderseits zu besonderen Bewilligungsgesuchen zuhanden der Fachkommission für biologische Sicherheit aus ethischer Sicht prüfend Stellung nehmen. Die Kommission kann Sachverständige beiziehen, öffentlicheVeranstaltungen durchführen und zu besonderen Fragen mit Spezialberichten die Öffentlichkeit informieren.
  4. Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten wie folgt Bericht zu erstatten: 
    1. 3.1 Bis 1997 hat der Bundesrat in einem Bericht das Ergebnis der in Ziffer 1 verlangten Überprüfungdes Standes der Rechtsetzung über die ausserhumane Gentechnologie einschliesslich der - gestützt auf die in Ziffer 2 enthaltenen Grundsätze - in die Wege geleiteten gesetzgeberischen Vorhaben darzulegen. 
    2. Er hat zudem dem Parlament jährlich einen Bericht über den Stand des Gesetz- und Verordnungsprozesses sowie von dessen Umsetzung im Bereich der ausserhumanen Gentechnologie zu erstatten.   

Der Bundesrat präsentierte die sogenannte Gen-Lex als indirekten Gegenvorschlag zur Genschutz-Initiative. Pikanterweise wurde diese Gen-Lex ausgerechnet von FDP-Nationalrat Johannes Randegger initiiert, der bekanntlich Werksleiter des Chemie-Multis Novartis ist, die mit allen Mitteln versucht, die Wahlfreiheit der KonsumentInnen zu verhindern und zusammen mit Roche und Monsanto zu der Elite der Gentech-Profiteure gehört.
Während die Genschutz-Initiative 3 konkrete Verbote fordert, die gemäss allen Umfragen von der Mehrheit der Bevölkerung gutgeheissen wird, bietet die Gen-Lex nichts konkretes, ausser einer Verlängerung der Haftungsdauer von 10 auf 30 Jahren.
Betrachtet man die einzelnen Punkte dieses sogenannten Gegenvorschlags, so wird schnell klar, dass es sich bei der Gen-Lex um einen Papiertiger handelt.

Gesetzeslücken
Tatsächlich hat man gesetzliche Lücken gesucht und auch gefunden. Die Verantwortlichen der Gen-Lex haben es aber nicht für nötig befunden, diese auch zu schliessen. Anstelle dessen hat man eine Gesetzesvorlage erstellt, die so unkonkret gehalten wurde, dass unter dem Strich nichts mehr dabei herausschaut als ein Papier mit vielen Buchstaben und eine glückliche Gentech-Industrie, die weiterhin ihre Verwaltungsrats-Gelder bezahlen wird.

Sicherheit für Mensch und Umwelt
Bei der Ausarbeitung der Gen-Lex habe man sich angeblich von diesem Grundsatz leiten lassen. Wie kommt es dann, dass Freisetzungen von genmanipulierten Pflanzen erlaubt sind, obwohl Risiken für die Umwelt und damit auch für den Menschen erwiesenermassen möglich sind? Die Sicherheit für Mensch und Umwelt kann bei Freisetzungen nicht mehr gewährleistet werden, da die langfristigen Folgen solcher Eingriffe in die Natur nicht voraussehbar sind.
Wer kürzlich die Wissenschaftssendung MTW gesehen hat und erfahren musste, dass die Wirkung des genmanipulierten Novartis-Mais beispielsweise auf Rehe nicht geprüft wurde, der kann sich vorstellen, wie die Sorgfaltspflicht der Industrie unter ökonomischem Druck gehandhabt wird.

Würde der Kreatur schützen
Während die Genschutz-Initiative ein klares Verbot transgener Tiere fordert, verlangt die Gen-Lex nur noch eine Bewilligung. Dass diese Bewilligung in der Regel erteilt wird, liegt auf der Hand. Schliesslich hat die chemische Industrie genug Lobbyisten in Bern. Hätte die Gen-Lex transgene Tiere wenigstens im nicht-medizinischen Bereich verboten, hätte diese Gesetzesvorlage wenigstens den Anschein von Glaubwürdigkeit.
Ist die Würde der Kreatur geschützt, wenn beispielsweise kranke Mäuse „geschaffen“ werden, die unter Schmerzen leben müssen und deren einziger Daseinszweck das Kranksein ist? Wo bleibt die Würde, wenn ein Tier als Pharma-Fabrik missbraucht wird um z.B. in seiner Milch Medikamente herzustellen? Die Würde der Kreatur wird jetzt schon bei Tierversuchen verletzt. Muss das nun mittels Genmanipulation noch bis zum Exzess weitergetrieben werden?

Patentierung
Die Patentierung von Lebewesen, wie sie die Gen-Lex erlaubt, ist der Höhepunkt menschlicher Arroganz gegenüber einer gottgeschaffenen Welt. Wo bleibt denn hier die Würde der Kreatur, wenn Lebewesen nicht nur nach unseren Wertvorstellungen „optimiert“ sondern auch noch zum Firmenbesitz ernannt werden? Alle Lebewesen sind Gottes Geschöpfe und nun will die Gentech-Industrie plötzlich eine Ausnahme sein und eigenständige Lebewesen zu ihrem Besitz ernennen. Leben kann und darf nicht patentierbar sein denn Lebewesen sind keine Sache und auch keine Erfindung. Selbst dieser Punkt, der die elementarste Achtung der Schöpfung ist, wurde von der Gen-Lex ignoriert. Der Mensch in seiner selbstherrlichen Art soll die Natur noch mehr unterdrücken, ausbeuten und zerstören. Schliesslich geht es hier um höhere Werte, die sich in Franken oder Dollars messen.

Ethik-Kommission
Über all dem soll eine Ethik-Kommission wachen. Das hört sich zwar gut an und kann als schlagendes Argument gegen die Genschutz-Initiative benutzt werden, dient aber lediglich zur Beruhigung des Volkes. Was nützt denn eine Ethik-Kommission, die keine Befugnisse hat sondern nur Empfehlungen abgeben kann? Glaubt irgend jemand, dass die Gentech-Industrie Millionen in die Entwicklung transgener Organismen investiert, um das Produkt aufgrund einer Empfehlung der Ethik-Kommission wieder einzustellen? Für wie blöd hält uns die Regierung eigentlich?

Kennzeichnungspflicht
Wie die Deklarationspflicht gehandhabt wird, hat uns Nestlé soeben gezeigt. Nur wer die Zusammensetzungsliste auf der Rückseite des Leisi-Toast genau liest, findet dort kleingedruckt der Hinweis „GVO-Erzeugnis“ und darunter den lapidaren Satz „modifiziert mit moderner Biotechnologie“. Man könnte meinen, es handle sich um ein Bio-Produkt.
Eine Deklaration, bei der die Wahlfreiheit der KonsumentInnen gewährleistet und auch praktizierbar wäre, will weder die Industrie noch der Bund.

Fazit
Alles in allem sind wir also gleichweit wie vorher (abgesehen von der Haftungsdauer). Die Gen-Lex ist nicht annähernd ein Gegenvorschlag zur Genschutz-Initiative sondern einzig eine Droge für das Volk.
Hier haben es die Chemie-Multis unter Federführung von Novartis-Werksleiter Johannes Randegger wieder einmal geschafft, durch perfektes Lobbying die Regierung an die Leine zu nehmen und eine Gesetzesvorlage durchzuzwängen, die allein ihre Interessen schützt.
Einmal mehr haben die Politiker die Möglichkeit verpasst, eine ernsthafte Alternative zur Genschutz-Initiative zu schaffen und damit zu zeigen, dass sie die Interessen der Bevölkerung wahren.
Was uns bleibt, ist lediglich die Wahl zwischen der Genschutz-Initiative oder einer gentechnischen Invasion, die uns mit ihrer Narrenfreiheit alles unterjublen kann, was sie will. Ich hoffe, dass die StimmbürgerInnen sich von dieser Seifenoper nicht einseifen lassen.