
Gen-Lex Gesetzesrevision
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Motion von Nationalrat Johannes Randegger
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Der Bundesrat präsentierte
die sogenannte Gen-Lex als indirekten Gegenvorschlag zur Genschutz-Initiative.
Pikanterweise wurde diese Gen-Lex ausgerechnet von FDP-Nationalrat Johannes
Randegger initiiert, der bekanntlich Werksleiter des Chemie-Multis Novartis
ist, die mit allen Mitteln versucht, die Wahlfreiheit der KonsumentInnen
zu verhindern und zusammen mit Roche und Monsanto zu der Elite der Gentech-Profiteure
gehört.
Während die Genschutz-Initiative
3 konkrete Verbote fordert, die gemäss allen Umfragen von der Mehrheit
der Bevölkerung gutgeheissen wird, bietet die Gen-Lex nichts konkretes,
ausser einer Verlängerung der Haftungsdauer von 10 auf 30 Jahren.
Betrachtet man die einzelnen
Punkte dieses sogenannten Gegenvorschlags, so wird schnell klar, dass es
sich bei der Gen-Lex um einen Papiertiger handelt.
Gesetzeslücken
Tatsächlich hat man gesetzliche
Lücken gesucht und auch gefunden. Die Verantwortlichen der Gen-Lex
haben es aber nicht für nötig befunden, diese auch zu schliessen.
Anstelle dessen hat man eine Gesetzesvorlage erstellt, die so unkonkret
gehalten wurde, dass unter dem Strich nichts mehr dabei herausschaut als
ein Papier mit vielen Buchstaben und eine glückliche Gentech-Industrie,
die weiterhin ihre Verwaltungsrats-Gelder bezahlen wird.
Sicherheit für Mensch
und Umwelt
Bei der Ausarbeitung der Gen-Lex
habe man sich angeblich von diesem Grundsatz leiten lassen. Wie kommt es
dann, dass Freisetzungen von genmanipulierten Pflanzen erlaubt sind, obwohl
Risiken für die Umwelt und damit auch für den Menschen erwiesenermassen
möglich sind? Die Sicherheit für Mensch und Umwelt kann bei Freisetzungen
nicht mehr gewährleistet werden, da die langfristigen Folgen solcher
Eingriffe in die Natur nicht voraussehbar sind.
Wer kürzlich die Wissenschaftssendung
MTW gesehen hat und erfahren musste, dass die Wirkung des genmanipulierten
Novartis-Mais beispielsweise auf Rehe nicht geprüft wurde, der kann
sich vorstellen, wie die Sorgfaltspflicht der Industrie unter ökonomischem
Druck gehandhabt wird.
Würde der Kreatur schützen
Während die Genschutz-Initiative
ein klares Verbot transgener Tiere fordert, verlangt die Gen-Lex nur noch
eine Bewilligung. Dass diese Bewilligung in der Regel erteilt wird, liegt
auf der Hand. Schliesslich hat die chemische Industrie genug Lobbyisten
in Bern. Hätte die Gen-Lex transgene Tiere wenigstens im nicht-medizinischen
Bereich verboten, hätte diese Gesetzesvorlage wenigstens den Anschein
von Glaubwürdigkeit.
Ist die Würde der Kreatur
geschützt, wenn beispielsweise kranke Mäuse „geschaffen“ werden,
die unter Schmerzen leben müssen und deren einziger Daseinszweck das
Kranksein ist? Wo bleibt die Würde, wenn ein Tier als Pharma-Fabrik
missbraucht wird um z.B. in seiner Milch Medikamente herzustellen? Die
Würde der Kreatur wird jetzt schon bei Tierversuchen verletzt. Muss
das nun mittels Genmanipulation noch bis zum Exzess weitergetrieben werden?
Patentierung
Die Patentierung von Lebewesen,
wie sie die Gen-Lex erlaubt, ist der Höhepunkt menschlicher Arroganz
gegenüber einer gottgeschaffenen Welt. Wo bleibt denn hier die Würde
der Kreatur, wenn Lebewesen nicht nur nach unseren Wertvorstellungen „optimiert“
sondern auch noch zum Firmenbesitz ernannt werden? Alle Lebewesen sind
Gottes Geschöpfe und nun will die Gentech-Industrie plötzlich
eine Ausnahme sein und eigenständige Lebewesen zu ihrem Besitz ernennen.
Leben kann und darf nicht patentierbar sein denn Lebewesen sind keine Sache
und auch keine Erfindung. Selbst dieser Punkt, der die elementarste Achtung
der Schöpfung ist, wurde von der Gen-Lex ignoriert. Der Mensch in
seiner selbstherrlichen Art soll die Natur noch mehr unterdrücken,
ausbeuten und zerstören. Schliesslich geht es hier um höhere
Werte, die sich in Franken oder Dollars messen.
Ethik-Kommission
Über all dem soll eine
Ethik-Kommission wachen. Das hört sich zwar gut an und kann als schlagendes
Argument gegen die Genschutz-Initiative benutzt werden, dient aber lediglich
zur Beruhigung des Volkes. Was nützt denn eine Ethik-Kommission, die
keine Befugnisse hat sondern nur Empfehlungen abgeben kann? Glaubt irgend
jemand, dass die Gentech-Industrie Millionen in die Entwicklung transgener
Organismen investiert, um das Produkt aufgrund einer Empfehlung der Ethik-Kommission
wieder einzustellen? Für wie blöd hält uns die Regierung
eigentlich?
Kennzeichnungspflicht
Wie die Deklarationspflicht
gehandhabt wird, hat uns Nestlé soeben gezeigt. Nur wer die Zusammensetzungsliste
auf der Rückseite des Leisi-Toast genau liest, findet dort kleingedruckt
der Hinweis „GVO-Erzeugnis“ und darunter den lapidaren Satz „modifiziert
mit moderner Biotechnologie“. Man könnte meinen, es handle sich um
ein Bio-Produkt.
Eine Deklaration, bei der
die Wahlfreiheit der KonsumentInnen gewährleistet und auch praktizierbar
wäre, will weder die Industrie noch der Bund.
Fazit
Alles in allem sind wir also
gleichweit wie vorher (abgesehen von der Haftungsdauer). Die Gen-Lex ist
nicht annähernd ein Gegenvorschlag zur Genschutz-Initiative sondern
einzig eine Droge für das Volk.
Hier haben es die Chemie-Multis
unter Federführung von Novartis-Werksleiter Johannes Randegger wieder
einmal geschafft, durch perfektes Lobbying die Regierung an die Leine zu
nehmen und eine Gesetzesvorlage durchzuzwängen, die allein ihre Interessen
schützt.
Einmal mehr haben die Politiker
die Möglichkeit verpasst, eine ernsthafte Alternative zur Genschutz-Initiative
zu schaffen und damit zu zeigen, dass sie die Interessen der Bevölkerung
wahren.
Was uns bleibt, ist lediglich
die Wahl zwischen der Genschutz-Initiative oder einer gentechnischen Invasion,
die uns mit ihrer Narrenfreiheit alles unterjublen kann, was sie will.
Ich hoffe, dass die StimmbürgerInnen sich von dieser Seifenoper nicht
einseifen lassen.