Genschutz-Initiative


Genschutz-Initiative
Bundesverfassung Artikel 24decies
  1. Der Bund erlässt Vorschriften gegen Missbräuche und Gefahren durch genetische Veränderung am Erbgut von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen. Er trägt dabei der Würde und der Unverletzlichkeit der Lebewesen, der Erhaltung und Nutzung der genetischen Vielfalt sowie der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt Rechnung.
  2. Untersagt sind
    1. Herstellung, Erwerb und Weitergabe genetisch veränderter Tiere;
    2. die Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt;
    3. die Erteilung von Patenten für genetisch veränderte Tiere und Pflanzen sowie deren Bestandteile, für die dabei angewandten Verfahren und für deren Erzeugnisse.
  3. Die Gesetzgebung enthält Bestimmungen namentlich über
    1. Herstellung, Erwerb und Weitergabe genetisch veränderter Pflanzen;
    2. die industrielle Produktion von Stoffen unter Anwendung genetisch veränderter Organismen;
    3. die Forschung mit genetisch veränderten Organismen, von denen ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgehen kann.
  4. Die Gesetzgebung verlangt vom Gesuchsteller namentlich den Nachweis von Nutzen und Sicherheit, des Fehlens von Alternativen sowie der Darlegung der ethischen Verantwortbarkeit.

Was verlangt denn die Genschutz-Initiative?

Freisetzungsverbot für genmanipulierte Organismen:
Freisetzungen sind Missstände, die mit heutigem Recht erlaubt sind, jedoch unvorsehbare Gefahren bergen. Bis zum heutigen Tag gibt es nicht eine Langzeitstudie, welche die Ungefährlichkeit solcher Freisetzungs-Experimente belegen würde. Sollte es in diesem Bereich eines Tages zu einer Katastrophe kommen, so kann sie niemand mehr rückgängig machen.

Verbot transgener Tiere:
Abgesehen davon, dass wir aus den Erfahrungen von Tierversuchen wissen, dass die meisten daraus gewonnen Resultate nicht auf den Menschen übertragen werden können, ist die „Erschaffung“ von kranken Tieren auch ethisch nicht zu verantworten.

Patentierungsverbot:
Es ist mir überhaupt schleierhaft, wie jemand auf die abartige Idee kommt, ein Patent auf eine bestimmte Lebensform anzumelden. Wer ausser Gott hat das Recht auf eine Tier- oder Pflanzenart? Patentierung auf Leben ist nicht nur ethisch eine absolute Horrorvision sondern führt die Bauern auch in eine Abhängigkeit (genau darum geht es)!

Was hat uns Gentechnologie bisher gebracht?
Seit 20 Jahren gibt es Gentechnologie doch was hat sie bis heute gebracht? Nutzpflanzen die gegen Spritzgift immun sind (herbizidresistenz), Fliegen mit 14 Augen, ein krankes Riesenschwein und Tomaten, die frisch aussehen auch wenn sie alt sind, also nichts was uns wirklich nützlich wäre.
Um die vorhersehbaren Verluste dieser Pleite-Entwicklungen aufzufangen, will die Industrie nun zügel- und schrankenlos alles zu Geld machen, was die Gentechnologie auch immer manipulieren kann. Die Genschutz-Initiative soll diesem Missbrauch klare Grenzen setzen und einen vernünftigen und vorsichtigen Umgang mit dieser Technologie garantieren.
Die einzigen, die durch die Genschutz-Initiative etwas zu verlieren haben, sind jene multinationen Konzerne, welche die Schöpfung patentieren und damit ihren Geldbeutel füllen wollen. Es ist nicht einzusehen, weshalb für die medizinische Forschung Patente auf  Kartoffeln, Soja oder andere Grundnahrungsmittel nötig sein sollen.

Insellösung oder Chance für die Schweiz?
Gerade die Genschutz-Initiative bedeutet für die Schweiz eine grosse Chance, da natürliche  und gentech-freie Lebensmittel von den meisten Konsumenten gewünscht wird. Gentech-freie Produkte werden sich in Zukunft immer gut verkaufen lassen und es wäre fatal, wenn wir auch auf diesen Genfood-Zug aufspringen würden.

Wer unterstützt die Genschutz-Initiative?